Nachlassplanung
Immobilien und Erben: Wichtige Überlegungen zur familieninternen Nachfolge
Bei der familieninternen Weitergabe von Immobilien stellt sich oft die Frage, wie diese Lösung mit den übrigen Vorstellungen zum Thema Erben und Vererben in der Familie übereinstimmt. Solche Überlegungen sind entscheidend, da Immobilien in der Regel den bedeutendsten Vermögenswert darstellen und ihre Übertragung häufig erbrechtliche Konsequenzen mit sich bringt.
Was erwartet Sie?
Es ist entscheidend, die geplante Immobiliennachfolge in einen umfassenden erbrechtlichen Rahmen zu stellen. Dabei sollte vermieden werden, dass eine lebzeitige Übertragung von Immobilien im Nachhinein unerwartete erbrechtliche Probleme verursacht. Der Zeitpunkt der Übertragung von der Elterngeneration auf die Kinder bietet zudem eine wertvolle Gelegenheit, die gesamte Nachlassplanung zu überprüfen und gezielt anzugehen.
Nachlassplanung bedeutet im Wesentlichen, die Verteilung des Vermögens nach dem Ableben einer Person zu analysieren und gezielt zu steuern. Dabei spielen unter anderem folgende Fragen eine wichtige Rolle:
- Welche Vermögensverteilung ergibt sich, wenn keine letztwillige Verfügung besteht und die gesetzliche Erbfolge greift?
- Sind die Personen, die ich absichern möchte, ausreichend berücksichtigt?
- Wer ist pflichtteilsberechtigt und welchen Anteil müssen diese Personen erhalten?
- Welche Freiheiten habe ich bei der Verteilung meines Vermögens?
- Was soll unter keinen Umständen bei der Vererbung meines Vermögens geschehen?
- Wie ist das Verhältnis der potenziellen Erben zueinander, und wie hoch ist die potenzielle Konfliktbereitschaft?
Das Leben ist schwer planbar
Im Rahmen der Nachlassplanung ist es sinnvoll, auch den möglichen Verlust der eigenen Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigen. Unerwartete Ereignisse wie schwere Erkrankungen, Unfälle oder altersbedingte Einschränkungen (z.B. durch Demenz) können dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu handeln. In solchen Fällen bietet eine Vorsorgevollmacht Sicherheit. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, wer die eigenen administrativen Angelegenheiten übernimmt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.



